Krankenversicherungsvergleich der gesetzlichen und privaten Kassen

Eine Krankenversicherung soll die Gesundheit ihrer Versicherten erhalten, wiederherstellen oder bessern und zahlt hierfür insbesondere die Kosten für die medizinische Betreuung ihrer Mitglieder. Hierzu zählen ärztliche Honorare und Medikamente, aber auch Kuren, Aufklärungsseminare oder Hilfsmittel.

In Deutschland gibt es private und gesetzliche Krankenkassen. Während grundsätzliche alle Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, können insbesondere Selbständige, Freiberufler und Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, einen Antrag auf die Aufnahme in eine private Krankenversicherung stellen. Dabei sollte man aber beachten, daß es bestimmte Voraussetzungen gibt, um in die PKV wechseln zu können. Es gibt auch große Beitrags- und Leistungsunterschiede, weshalb ein PKV Vergleich der Tarife sehr nützlich ist.

Im Segment der gesetzlichen Krankenversicherungen ist ein Krankenkassenvergleich nur noch über die angebotenen Leistungen möglich, da seit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 der Beitragssatz durch die Bundesregierung vorgegeben wird. Auch sind weit über 90 Prozent aller Leistungen, welche eine gesetzliche Krankenversicherung zu erbringen hat, gleich.

Einige Krankenkassen bieten jedoch Zusatzangebote wie Kurse zur Raucherentwöhnung oder zur gesunden Ernährung. Sollten diese Zusatzangebote im eigenen Interesse liegen, so könnte dies ein Grund sein, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.

Was unterscheidet die gesetzlichen Krankenkassen?

Weitere Unterscheidungskriterien gesetzlicher Kassen sind der Zusatzbeitrag und die Beitragsrückerstattung. Sollte eine gesetzliche Krankenkasse mit der Zuteilung aus dem Gesundheitsfonds finanziell nicht auskommen, kann sie ihre Mitglieder mit einem Zusatzbeitrag in Höhe von maximal 1 Prozent des Bruttogehalts belasten.

Den Zeitpunkt der Erhebung eines Zusatzbeitrags kann jede Kasse frei wählen. Wird ein Zusatzbeitrag erhoben, steht den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu. Im Umkehrschluss kann eine gesetzliche Krankenkasse, die gut gewirtschaftet hat, auch Beiträge im Umfang von maximal 1 Prozent des Bruttolohns an ihre Mitglieder rückerstatten.

Mögliche Zusatzbeiträge beim Versicherungsvergleich beachten

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine Erfahrungswerte vor, welche Kassen neue Zusatzbeiträge erheben oder rückerstatten werden. Aber es ist davon auszugehen, dass die Mitglieder sich grundsätzlich zu jenen Kassen hin orientieren werden, welche gut wirtschaften und eher einen Teil der Krankenkassenbeiträge rückerstatten. Die dritte Differenzierungsmöglichkeit bei gesetzlichen Krankenversicherungen besteht in sogenannten Bonusprogrammen und Wahltarifen.

Bei Bonusprogrammen erhält der gesetzlich Versicherte einen Bonus durchaus auch in finanzieller Form, wenn er sich zu bestimmten gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen verpflichtet. Diese Verhaltensweisen umfassen Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Präventionskurse, den Nachweis sportlicher Aktivität oder des Nichtrauchens. Wahltarife gestatten eine zusätzliche Beitragsreduzierung, wenn der Versicherte keine Leistungen in Anspruch nimmt. Hierbei sind Wahltarife meist auch mit einer Selbstbeteiligung gekoppelt, wodurch dann im Falle einer tatsächlichen Erkrankung die Gesamtausgaben für die Gesundheit teurer werden könnten.

Weiterhin besteht bei diesen Tarifen die Gefahr, dass sich Krankheiten aufgrund von kostensparender Selbstmedikation und Verschleppung dramatisch verschlimmern.
Bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) und den privaten Krankenzusatzversicherungen variieren sowohl die PKV Leistungen und Beiträge, was wiederum die Vergleichbarkeit mit der GKV erschwert. Über die private Krankenversicherung kann man bei www.PkvVergleich365.de mehr lesen.