Die Hausratversicherung sichert die Einrichtung ab
Mit einer Hausratversicherung werden die mobilen Inhalte einer Wohnung oder eines Hauses gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus versichert.
Während also eine Gebäudeversicherung die Bausubstanz und feste Installationen wie Rohrleitungen finanziell absichert, beschäftigt sich die Hausratversicherung ausschließlich mit Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen innerhalb einer Immobilie. Hausratversicherungen sind also nicht gleichbedeutend mit Wohngebäudeversicherungen. Die Gebäudeversicherung deckt also im wesentlichen Schäden an der Außenseite von Gebäuden ab, die durch Sturm, Feuer oder Leitungswasser entstehen können. Mehr Informationen über die Absicherungsmöglichkeiten einer Gebäudeversicherung kann man bei beste-versicherungsvergleich.de erhalten.
Was sonst noch für Leistungen enthalten sind
Weiterhin werden in der Regel Folgekosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten durch die Hausratversicherung übernommen. In individuellen Vereinbarungen können weitere Positionen wie der Diebstahl von Fahrrädern (Diebstahlversicherung), die Abdeckung von Elementar- oder Überspannungsschäden mit in die Versicherung aufgenommen werden.
Elementarschäden entstehen durch Überschwemmung, Erdrutsch oder Schneedruck. Auch Glasschäden sind explizit in die Versicherung über eine entsprechende Glasversicherung einzubeziehen.
Haustiere sind nicht mitversichert
Haustiere sind in einer Hausratversicherung nicht versichert, sondern werden über eine private Haftpflichtversicherung versichert. Dies gilt allerdings nur für kleintiere wie Kanarienvögel oder Hamster. Größere Tiere wie beispielsweise Hunde, müssen mit einer speziellen Haustierversicherung versichert werden. Diese Haustierversicherung wird als Tierhalterhaftpflichtversicherung bezeichnet und kommt für Schäden größerer Tiere auf. |
Je mehr Positionen die Hausratversicherung abdecken soll, desto teurer wird die Prämie. Die Prämie der Hausratversicherung ist grundsätzlich davon abhängig, wie hoch die Versicherungssumme für den versicherten Hausrat ist. Die ist zum einen sehr schwer zu definieren und zum anderen veränderlich. Der Wert des versicherten Hausrats ist schwer abzuschätzen und viele Versicherungen definieren so den Beitrag über die Hilfsgröße der Wohnfläche. Es wird also ein Wert des Hausrats pro Quadratmeter festgelegt und dieser Wert wird auf die Gesamtfläche hochgerechnet und versichert. Über die Kosten einer Hausratversicherung kann man sich bei www.Beste-VersicherungsVergleich.de informieren.
Da diese Regelung sehr pauschal ist, sollten Eigentümer besonders wertvoller Möbel oder Bücher gegebenenfalls über eine zusätzliche Einzelauflistung und Einbeziehung dieser Wertgegenstände nachdenken. Es gibt noch weitere Faktoren, welche die Höhe der Prämie beeinflussen. So muss die Wohngegend und die Bauartklasse der Immobilie zum Beispiel hinsichtlich des Risikos auf einen Einbruchdiebstahl berücksichtigt werden. Das Risiko eines Einbruchdiebstahls oder von Vandalismus steigt auch, wenn die Immobilie nicht dauerhaft bewohnt ist und nur als Ferienwohnung oder Zweitwohnsitz gilt.
Die Beiträge zur Hausratversicherung beachten
Die meisten Anbieter von Hausratversicherung bieten eine monatliche oder eine jährliche Zahlung der Prämie an, wobei die jährliche Zahlung im vorhinein in aller Regel wesentlich günstiger ist.
Die Vertragslaufzeit sollte eher kurz gewählt werden, damit die Versicherung rasch angepasst werden kann, wenn ein Wechsel der Wohnsituation erfolgt oder ein Versicherungsvergleich günstigere Lösungen aufzeigt.
Bei der Hausratversicherung ist es wesentlich, dass der Versicherungsnehmer alles zur Abwendung oder Verringerung von Schäden zu unternimmt. So kann die Versicherung im Zweifelsfall auch bestimmte Maßnahmen, wie verbesserte Schlösser gegen Einbruchdiebstahl oder Sprinkleranlagen gegen die Ausbreitung von Feuer vorschreiben.
Eine Hausratversicherung kann gemäß der Bestimmungen im Vertrag, in aller Regel mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsjahresende gekündigt werden. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, wenn die Prämien, nicht aber die Leistungen erhöht werden.
In diesem Fall muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Prämienbescheids gekündigt werden. Weiterhin besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein Schaden reguliert wurde oder wenn die Schadensregulierung ungerechtfertigt abgelehnt wurde.